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Wir haben PflegeKRAFT !!!

Seit vielen Jahren prägen wir mit unseren Autos das Stadtbild von Herborn und Sinn sowie deren Ortsteilen. Mit unserem Einsatz und unserer Erfahrung haben wir uns fest am Markt etabliert. Auch in Zeiten des Pflegenotstandes sind wir für Sie da.                                                                                                           

Denn wir haben PflegeKRAFT!

Wir freuen uns umso mehr, dass wir unser Angebot erweitern und eine zusätzliche Tour eröffnen können um für Sie und Ihre Angehörigen da zu sein.

Rufen Sie uns gerne an. Wir sind für sie da. IMMER!

Losung und Lehrtext für Freitag, 04. Oktober 2024
Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich? Psalm 119,82
Lasst uns freimütig hinzutreten zu dem Thron der Gnade, auf dass wir Barmherzigkeit empfangen und Gnade finden und so Hilfe erfahren zur rechten Zeit. Hebräer 4,16

Das Jahr geht zu Ende...Denken Sie daran Ihr Budget zur Entlastung Pflegender Angehöriger auszuschöpfen!

Verhinderungspflege

Sie benötigen eine Auszeit von der Pflege? Sie haben Termine oder auch ein Hobby? Sie möchten einfach mal Zeit nur für sich haben? Spazierengehen oder zum Sport? Einen Kaffee bei Freunden?

Sie fragen sich jedoch,  wie werden unsere pflegebedürftigen Angehörigen in dieser Zeit gut betreut?

Wir möchten Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, die zu Ihnen und Ihrer Situation oder Ihren Plänen passt.

Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege oder auch "Verhinderungspflege" genannt.

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten einen Pflegegrad hat.

Diese Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Das bedeutet, dass das von der Pflegekasse zur Verfügung gestellte Jahresbudget in Höhe von 1612,-Euro nach individuellem Bedarf auf mehrere Tage im Jahr verteilt werden kann.

Der Anspruch auf Pflegegeld bleibt bei stundenweiser Verhinderungspflege bestehen.

Eine Kombination vom Budget der Kurzzeitpflege und dem der zusätzlichen  Betreuungsleistungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nicht vergessen: Zum Ende des Jahres verfällt die Verhinderungspflege automatisch.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

 

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