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Häusliche Krankenpflege nach SGB V

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Die Diakoniestation Herborn und Sinn ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und erbringt alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB V "Gesetzliche Krankenversicherung"

Versicherte erhalten Leistung der häuslichen Krankenpflege, wenn eine akute, behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und ärztliche Verordnung ausgestellt wird und keine andere Person im Haushalt diese Pflege übernehmen kann.

Mit unserer Hilfe kann die ärztliche Behandlung pflegerisch unterstützt und sichergestellt werden, Krankenhausaufenthalte können vermieden oder abgekürzt werden.

Die Hilfen umfassen grund- und behandlungspflegerische Leistungen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflegen (z.B. Injektionen, Verbandwechsel ...) können neben den Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V:

  • Verbände aller Art
  • Wundmanagement
  • Parenterale Ernährung
  • Portversorgung
  • Sondenernährung
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Infusionstherapie
  • Stomaversorung
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Injektionen
  • Aufziehen und Spritzen von Insulin
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
  • Arzneimittelgabe und -Überwachung
  • Legen von Blasenkathetern
  • u.a.
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