Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Sie haben einen Pflegegrad und erhalten Pflegegeld?
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zulassen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben halbjährlich den Anspruch einen Beratungsbesuch abzurufen.
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.
Gemeinsam klären wir Ihre Fragen rund um die Pflege. Wir geben Ihnen gerne Tipps, um Ihnen die Pflege zu erleichtern.