Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Dieser Betrag kann für Angebote der Kurzzeit-, Verhinderungs- und teilstationären Pflege eingesetzt oder aber für niedrigschwellige Angebote wie etwa ehrenamtliche Helfer genutzt werden. Auch verschiedene Leistungen des ambulanten Pflegedienstes können hiermit beglichen werden. Ausgenommen sind Leistungen körperbezogener Pflegemaßnahmen. Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI Körperpflege, Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes, Hilfe bei Ausscheidungen,Spezielle Lagerung, Mobilisation in der Wohnung, eneterale Ernährung über Sonde, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hauswirtschaftliche Versorgung u.a.