Menu
Menü
X

Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend an der Pflege verhindert, haben Pflegebedürftige Anpruch auf Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI mit Leitungen bis zu 1.612 € jährlich. Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise beantragt werden.

top